Ariela Seeger im ARD Morgenmagazin 06. Mai 2015

Viele Kreditverträge sind widerrufbar

Tausende von EURO für Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung können gespart oder sogar zurückgefordert werden

Wer einen Kredit, eine Lebensversicherung oder Baufinanzierung abschließt, hat grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Darüber müssen Verbraucher in den Vertragsunterlagen ausdrücklich belehrt werden.

Nach den Feststellungen des Bundesgerichtshofs sind aber die Widerrufsbelehrungen in bis zu 80 % aller zwischen September 2002 und Juni 2010 abgeschlossenen Darlehensverträge fehlerhaft und damit unwirksam. Diese Verträge können auch heute noch widerrufen werden. Dann ist der gesamte Vertrag rückabzuwickeln. Dies gilt unter Umständen sogar für Verträge die bereits vollständig erledigt sind. Dann können selbst an Banken gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen noch zurückgefordert werden. Außerdem ist es so möglich, einen alten Kreditvertrag mit hohen Zinsen aufzulösen und einen neuen Vertrag mit den aktuell niedrigen Zinsen abzuschließen.

Es lohnt sich daher, jeden Vertrag aus diesen Jahren durch einen Fachmann prüfen zu lassen. Frau Rechtsanwältin Seeger, die hierüber auch schon im ARD Morgenmagazin beraten hat, steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Nähere Einzelheiten können Sie auch dem nachfolgenden Servicebeitrag von Frau Rechtsanwältin Seeger im ARD Morgenmagazin entnehmen. (06.05.2015)

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