Widerruf von Darlehensverträgen weiterhin möglich!

Wir prüfen Ihre Verträge kostenlos auf Widerrufsmöglichkeit!

Zwar ist aufgrund eines neuen Gesetzes grundsätzlich die Möglichkeit ausgeschlossen worden, Darlehensverträge, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, jetzt noch zu widerrufen. Zwei wichtige Ausnahmen gibt es aber:

  1. Sofern Sie ihren Darlehensvertrag bereit bis zum 21.06.2016 wirksam widerrufen haben, ist Ihr Recht auf Rückabwicklung nach wie vor gegen die Bank einklagbar, auch wenn diese die Rückabwicklung abgelehnt hat.
    Haben Sie also vor Ablauf der Frist widerrufen und die Bank hat diesen Widerruf nicht akzeptiert, stehen wir Ihnen selbstverständlich für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Rückabwicklung der Vertragsverhältnisse zur Verfügung.
  2. Verträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben, können auch heute noch wirksam widerrufen werden, falls die darin enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.

In beiden Fällen überprüfen wir gerne Ihren Darlehensvertrag kostenlos auf die Möglichkeit des Widerrufs.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass wir inzwischen auch zahlreiche außergerichtliche Vergleichsabschlüsse im Sinne unserer Mandanten herbeiführen konnten und kein Unterliegen im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu verzeichnen haben.
Gleiches gilt selbstverständlich auch für Versicherungsverträge. Auch hier stehen wir Ihnen nach wie vor gerne für die kostenfreie Überprüfung dieser Verträge auf Widerrufsmöglichkeit zur Verfügung.

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