Dieselskandal – Wir verhelfen Ihnen zu Schadensersatz!

Dieselskandal – Wir verhelfen Ihnen zu Schadensersatz und/oder Rückabwicklung Ihres Autokaufvertrages

Im sogenannten Dieselskandal bestehen aufgrund erheblicher Vertragsverletzungen für die Käufer der betroffenen Fahrzeuge hervorragende Erfolgsaussichten, gegen-über dem Verkäufer bzw. dem jeweiligen Autokonzern Ansprüche auf Schadenersatz oder auch Rückabwicklung des jeweiligen Kaufvertrages durchzusetzen.

Inhalt des sogenannten „Dieselskandals“ ist die Tatsache, dass in den betroffenen Fahrzeugen diverser Automobilhersteller (wie z.B. VW, Audi, Seat, Mercedes-Benz, Skoda, Porsche, Opel, BMW…etc.) unerlaubte Abschalteinrichtungen installiert wurden, die unbemerkt erkennen, dass das jeweilige Fahrzeug auf einem Prüfstand getestet wird und den Testern ein vermeintlich sauberes, den Abgasvorschriften entsprechendes Dieselfahrzeug vorspiegeln.

Im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung konnten wir betroffenen Autobesitzern, die ein solches Fahrzeug im Vertrauen darauf erworben haben, dass sowohl die Umweltfreundlichkeit, als auch der Verbrauch den Herstellerangaben entsprechen, auch Jahre nach dem Kauf bereits mehrfach zu ihrem Recht verhelfen. Fahrzeuge konnten zurückgegeben werden und der jeweilige Kunde hatte Anspruch darauf, den Kaufvertrag rückabzuwickeln oder sich ggf. ein anderes, entsprechendes Fahrzeug auszusuchen.

Besonders wichtig ist, dass die betroffenen Fahrzeuge zunächst ohne gültige Betriebserlaubnis im Straßenverkehr geführt wurden, weil ihr tatsächliches Fahrverhalten nicht der allgemeinen Typenzulassung entspricht. Dies ist unzulässig und birgt die Gefahr für den jeweiligen Autobesitzer, das Fahrzeug über kurz oder lang nicht mehr nutzen zu dürfen.

Eine durch die Hersteller angebotene „Nachbesserung“ konnte bislang den jeweiligen Fahrzeugbesitzern nicht garantieren, dass das Fahrzeug danach den ursprünglichen Herstellerangaben entspricht oder unveränderte Leistung erbringt. Zwar ist mit der sogenannten Nachbesserung gewährleistet, dass die Betriebserlaubnis nicht verfällt und das Fahrzeug weiterhin gefahren werden kann. Allerdings wurde bereits in den vergangenen Fällen mehrfach beobachtet, dass durch die Nachbesserungen erhebliche Nachteile eingetreten sind, wie z.B. ein deutlich höherer Verbrauch und/oder eine schwächere Leistung des Motors.

Neben zahlreichen anderen verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidungen hat nun das Landgericht Augsburg in seinem Urteil vom 07.05.2018 eine weitere Entscheidung zu Gunsten der Verbraucher gefällt. Hier wurde dem gutgläubigen Besitzer eines VW-Passats der begehrte Schadenersatz zugesprochen aufgrund des Verstoßes gegen die EU-Zulassungsregeln. Gleichzeitig wurde auch der Händler dieses Fahrzeuges dazu verurteilt, den Kaufpreis an den Kunden zurückzugeben Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das Landgericht Augsburg vertritt dabei die Auffassung, dass die Verkäufe der vom Abgas-Skandal betroffenen Diesel-Pkw wegen Verstoßes gegen die EU-Zulassungsregelungen nichtig sind. Nach Meinung des LG Augsburg ist nur der Handel mit Fahrzeugen gestattet, die den Abgasvorschriften auch entsprechen. Wenn in einem Fahrzeug ohne Wissen des Käufers eine illegale Motorsteuerung eingebaut wurde, darf und kann der Händler dieses Fahrzeug nicht wirksam veräußern. Ein unter diesen Voraussetzungen abgeschlossener Kaufvertrag ist damit nichtig und dem jeweiligen Käufer steht ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises aus den Regelungen der ungerechtfertigten Bereicherung zu.

Im Klartext bedeutet dies für die Käufer eine nicht unwesentliche Verlängerung der Verjährungsfrist auf 3 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem das Fahrzeug erworben wurde.

Dies bedeutet, dass damit alle Kaufverträge über die betroffenen Dieselfahrzeuge angefochten werden können, die nach dem 31.12.2014 abgeschlossen wurden!

Außerdem ist zu beachten, dass nicht nur Neuwagenkäufe der jeweiligen manipulierten Dieselautos als nichtig anzusehen sind, sondern dies auch den Gebrauchtwagenverkauf betrifft!

Gleiches gilt für Leasing- und Mietverträge über in der EU zugelassene Fahrzeuge.

Hiermit wurde einmal mehr den geprellten Autokäufern Unterstützung beim Kampf gegen die Automobilindustrie geleistet.

Gerne überprüfen wir auch Ihre möglichen Ansprüche auf Rückabwicklung Ihres Autokaufvertrages und stehen für die klageweise Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit Rat und Tat zur Seite.

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