Bis zu 80 % aller zwischen September 2002 und Juni 2010 abgeschlossenen Darlehensverträge sind wegen fehlerhafter Belehrungen unwirksam. Diese Verträge können auch heute noch widerrufen werden. Dann ist der gesamte Vertrag rückabzuwickeln. Dies gilt unter Umständen sogar für Verträge die bereits vollständig erledigt sind. Dann können selbst an Banken gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen noch zurückgefordert werden. Außerdem ist es so möglich, einen alten Kreditvertrag mit hohen Zinsen aufzulösen und einen neuen Vertrag mit den aktuell niedrigen Zinsen abzuschließen. Dies betrifft nicht nur Immobiliendarlehen sondern alle Arten von Kredit- und Leasingverträgen.
Dieses Widerrufsrecht läuft jedoch zum 21.06.2016 aus. Ist der Widerruf bis dahin nicht erfolgt, kann sich ein Verbraucher danach nicht mehr auf Fehler in alten Darlehensverträgen berufen.
Es lohnt sich deshalb, jeden Vertrag aus diesen Jahren noch unverzüglich durch einen Fachmann prüfen zu lassen. Frau Rechtsanwältin Seeger, die hierüber auch schon im ARD Morgenmagazin beraten hat, steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Sie bietet die für Verbraucher kostenlose und unverbindliche Überprüfung von Darlehensverträgen zur Frage an, ob ein Widerruf grundsätzlich möglich ist.
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