Das Land Rheinland-Pfalz hat eine CD mit rund 40 000 Datensätzen gekauft. Es sollen um die 10 000 Personen betroffen sein. Sind Sie betroffen ? Auch in den Fällen, die auf einer Steuer-CD erfasst sind, ist noch Hilfe möglich. Zwar ist eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen, wenn die Steuerfahndung bereits vor der Tür steht. Selbst dann aber können durch schnelles und richtiges Handeln eines in Steuersachen erfahrenen Rechtsanwalts die Folgen einer Entdeckung erheblich abgemildert und in fast allen Fällen zumindest Haftstrafen vermieden werden.
Solange eine Steuer-CD noch nicht abschließend ausgewertet und ein Strafverfahren gegen einen Betroffenen eingeleitet ist, ist noch eine Selbstanzeige möglich. Wenn Sie daher noch keine Mitteilung des Finanzamtes über die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Sie erhalten haben, aber damit rechnen müssen, dass Sie auf einer Steuer CD auftauchen, sollten Sie schnellstens ein Beratungsgespräch mit uns vereinbaren. Wir können Ihnen helfen, wie Sie schnell und rechtssicher durch eine Selbstanzeige noch Straffreiheit erlangen können.
Helfen können wir Ihnen aber auch selbst dann, wenn bereits ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eröffnet wurde. Dann können wir Ihnen helfen, die steuerlichen und strafrechtlichen Folgen der Tat möglichst gering zu halten. Deshalb sollten sie sich auch in diesem Fall möglichst bald von uns beraten lassen.
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