Corona – wirtschaftlich Überleben
Die aktuelle Corona-Krise weitet sich aus und bedeutet für viele erhebliche persönlich und wirtschaftliche Einschränkungen und Belastungen. Ein Ende der Krise ist derzeit nicht absehbar. Gleichwohl gibt es inzwischen viele Möglichkeiten, den finanziellen Engpässen zu begegnen. Die Bundesregierung hat hierfür bereits grünes Licht für Fördermittel und Subventionen gegeben.
Hierzu beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Auswahl und Antragstellung für die passenden Maßnahmen und Programme. Unser Büro ist auch während der Krise sowohl im Anwalts- als auch Notariatsbereich uneingeschränkt für Sie da.
Wir beraten Sie umfassend und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten, um die aktuellen Möglichkeiten für Sie zu nutzen, insbesondere in den Bereichen Steuerrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und vieles mehr.So hat die Regierung inzwischen als eine der ersten Hilfsmaßnahmen für selbst-ständige Gewerbetreibende, Freiberufler und kleinere Unternehmen Steuer-erleichterungen durch die Stundung von Umsatz- und Lohnsteuer beschlossen. Auch werden zur Zeit keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen Steuerschuldner eingeleitet.
Zur Vermeidung von Entlassungen besteht die Möglichkeit, Kurzarbeit kurzfristig zu beantragen, um die Arbeitsplätze zu erhalten. Aber auch schnelle finanzielle Unterstützung ist für alle Betriebe möglich, deren Umsätze aufgrund der Krise eingebrochen sind.
Zu all dem gibt es viele Fragen rund um die Umsetzung. Wir sind hier für Sie da und liefern Ihnen Antworten und Informationen.
– Hat Ihr Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung für die aufgrund der Schließung von
Schulen und Kindertagesstätten erforderliche Betreuung seiner Kinder?
– Wann und wo beantrage ich Kurzarbeitergeld (KUG) ?
– Wann muss ich Insolvenzantrag stellen?
– Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Betriebsmittelkredit und wo?
– Mein Mitarbeiter befindet sich in Quarantäne, da er zu einer Risikogruppe zählt. Bin
ich zur Fortzahlung des Gehalts verpflichtet?
– Wie stelle sicher, dass im Falle einer Ausgangssperre meine Mitarbeiter weiter zur
Arbeit kommen?
– Wie kann ich als Pferdebesitzer sicherstellen, dass im Falle der Ausgangssperre
mein Pferd weiter artgerecht versorgt und bewegt wird?
Dies sind nur einige Fragen, die uns immer wieder gestellt werden. Wir stehen Ihnen gerne Rede und Antwort in allen juristischen Angelegenheiten. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es nicht erforderlich ist, dass Sie für eine Beratung bzw. Besprechung oder Beauftragung in unseren Kanzleiräumen persönlich erscheinen. Wir führen selbstverständlich gerne Besprechungen telefonisch oder im Wege der Telefonkonferenz durch. Die für die Bearbeitung Ihrer Rechtsfrage erforderlichen Unterlagen können Sie uns selbstverständlich per E-Mail übersenden.
Sie haben Fragen? Bitte rufen Sie uns an und schicken Sie eine E-Mail.
Ihr Team von BSB Rechtsanwälte und Notar
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